Staatsgut Schwaiganger
Führungen

Die Gestütsführungen finden von Mai bis Mitte Oktober jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag um 13:30 Uhr und 15:00 Uhr statt. (Treffpunkt am Brunnen vor dem Hauptgebäude, Sonn-/ Feiertags keine Führungen)

Drei Reiter in Uniform
Karten sind vor Ort ohne Anmeldung erhältlich: 5,-€ / Person, Kinder bis 16 Jahre frei
Der ca. 1 ½ - stündige Rundgang führt zu den altehrwürdigen Gebäuden, zu stattlichen Hengsten, den „Landbeschälern“ und im Frühjahr zu unseren Stuten mit Ihren Fohlen im Hauptgestüt.
Unsere Führungen bieten wir nach individueller Absprache auch für Kinder, Gruppen, Schulen, Betriebe und Vereine an.
Anmeldung & Infos unter Tel: 089 6933442-900

Info für individuell gebuchte Gruppen-Führungen:

Wir freuen uns Sie zu einer Führung im Haupt- und Landgestüt Schwaiganger zu begrüßen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit am Brunnen vor dem Hauptgebäude einzufinden. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für Anreise, Brotzeiten und Toilettenpausen dabei ein. Eine verspätete Ankunft geht auf Kosten der Führung, da anschließende Führungen sonst nicht pünktlich beginnen können.

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Haupt- und Landgestüt ein landwirtschaftlicher Staatsbetrieb ist und die Führungen nur bedingt für Kinder geeignet sind, da z.B. das Streicheln von Pferden verboten ist (es können spezielle Kinderführungen gebucht werden).

Zusätzlich ist zu beachten, dass es während der 1½-stündigen Führung keine Sitzmöglichkeiten gibt und die Führung nicht barrierefrei ist.
Aus Sicherheitsgründen ist den Anweisungen der Gestütsführerin strengstens Folge zu leisten.

Bitte beachten Sie folgende Verhaltensregeln bei Ihrem Besuch:
• Bitte füttern Sie die Pferde nicht
• Hunde sind im gesamten Gestütsbereich an der Leine zu führen
• Das Betreten aller Stallungen ist strengstens verboten
• Das Rauchen vor den Stallbereichen ist verboten
• Vermeiden Sie Lärm und Unruhe
• Vorsicht in der Nähe von Reitern und Gespannen. Achten Sie auf den nötigen Abstand
• Sie betreten das Gestütsgelände auf eigene Gefahr, jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Eltern haften für ihre Kinder

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt im Haupt-und Landgestüt Schwaiganger!