Diesen Sachkundelehrgang nach § 7 Waffengesetz, §§ 5 und 11 Tierschutzgesetz und § 4 Tierschutzschlachtverordnung muss jeder Gehegebetreiber nachweisen. Lehrgänge finden jeweils Frühjahr und Herbst statt. Der Lehrgang beinhaltet auch die erforderlichen theoretischen Teile der Verordnung (EG) 1099/2009 Töten von Gehegewild mittels Kopfschuss und Entbluten (Theorie).
Vor dem Präsenzunterricht finden online bereits Pflichtveranstaltungen im Distanzunterricht statt:
Die Termine dafür sind bei der Anmeldung zu erfragen.
Veterinärrechtlicher Teil (Freitag jeweils 12.00 Uhr bis 18.30 Uhr)
Waffenrechtlicher Teil (Montag 17.30 Uhr bis 22 Uhr, Dienstag 17.30 Uhr bis 22 Uhr, Mittwoch 16 Uhr bis 18 Uhr)
Teilnehmer ohne Waffensachkunde: Tag 1
Teilnehmer ohne Waffensachkunde: Tag 2
Alle Teilnehmer: Tag 2
Alle Teilnehmer: Tag 3