Seminare, Kurse und Fortbildungen
Fortbildung zur Hufbeschlagschmiedin, zum Hufbeschlagschmied

Hufbeschlagsschule glühendes Hufeisen

Ein/e Hufschmied/in, in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmied/in genannt, ist ein Spezialist für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien. Die Hufeisen und Hufnägel stellt er/sie traditionell auch selbst im Schmiedeprozess her bzw. passt die Hufeisen der Form des Hufes an. Die Arbeit beinhaltet auch die Behandlung verletzter und kranker Hufe.
Wer den Beruf Hufschmied/in erlernen möchte benötigt eine u.a. abgeschlossene Berufsausbildung.

Zeitlicher Ablauf der Fortbildung

  • Einführungslehrgang: vier Wochen
  • Praktische Tätigkeit im Hufbeschlag: mindestens 24 Monate (Vollzeit)
  • Vorbereitungslehrgang: vier Monate
  • Hufbeschlagsprüfung: nach dem Vorbereitungslehrgang

Einführungslehrgang

Der Einführungslehrgang soll grundsätzlich vor der Aufnahme einer praktischen Tätigkeit besucht werden. Der Lehrgang gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil mit einer Gesamtdauer von vier Wochen mit insgesamt 160 Stunden.
In der Hufbeschlagsschule Schwaiganger wird ein Einführungslehrgang von ca. Mitte Juni bis Mitte Juli jeden Jahres angeboten.
(Termine und Anmeldung siehe unten.)

Praktische Tätigkeit im Hufbeschlag

Die praktische Tätigkeit wird bei einem/einer Hufbeschlagschmied/in, über eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung abgeleistet. Der Arbeitgeber muss die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin besitzen und seit mindestens drei Jahren nach der Anerkennung ein Hufbeschlaggewerbe betreiben. Die während der praktischen Tätigkeit erworbene berufliche Handlungsfähigkeit ist durch einen Tätigkeitsnachweis zu dokumentieren und durch Unterschrift des Arbeitgebers zu bestätigen.
Genaue Informationen siehe Merkblatt zum Tätigkeitsnachweis, Merkblatt zur Ausbildung und Teilnahmebedingungen:

Vorbereitungslehrgang

Der Lehrgang dauert mindestens 4 Monate. Dieser besteht aus einem praktischen und einen theoretischen Teil. Die anerkannte staatliche Hufbeschlagschule Schwaiganger führt zweimal im Jahr einen Vorbereitungslehrgang durch, Anfang Januar bis Anfang Mai und von Mitte August bis Mitte Dezember (Termine und Anmeldung siehe unten).
Eine Anmeldung zur Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang an der staatlichen Hufbeschlagschule Schwaiganger kann während der Zeit der praktischen Tätigkeit erfolgen. Der Antrag zur Teilnahme am Lehrgang muss schriftlich (Brief oder E-Mail) erfolgen. Für die Dauer des Lehrganges ist eine Bestätigung über die Mitgliederschaft bei einer Krankenkasse vorzulegen.

Hufbeschlagsprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich an die zuständige Behörde zu richten. Zuständigkeit in Bayern: Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 61 Bildung in der Land- und Hauswirtschaft, Kontakt siehe unten.
Die Festsetzung der Prüfungstermine erfolgt in Absprache mit der zuständigen Behörde durch den Prüfungsausschuss. Die Prüfungen finden im direkten Anschluss an den Vorbereitungslehrgang statt.

Prüfungsantrag:

  1. Nachweis über den Besuch eines Einführungslehrgangs
  2. Nachweis über mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung (z.B. Arbeitsvertrag mit mind. 21 Std./Woche)
  3. Nachweis über den Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Prüfungsinhalte:

  1. Durchführung eines Warmbeschlags mit Eisen
  2. Durchführung eines Beschlags mit alternativen Hufschutz
  3. Durchführung einer Barhufpflege
  4. Herstellung eines Huf- oder Klaueneisens
  5. Anfertigung eines Fallberichts mit anschließendem Fachgespräch
  6. schriftliche Prüfungsarbeit mit eventueller mündlicher Ergänzungsprüfung

Die Prüfungsaufgaben sollen entsprechend dem Grundsatz der vollständigen Handlung durchgeführt werden. Die Aneignung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten muss während der praktischen Tätigkeit erfolgen. Der Besuch der Hufbeschlagschule dient der Vertiefung und Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten. Für den Fallbericht sollen im Laufe der praktischen Tätigkeit mindestens zwei interessante Fälle schriftlich und bildlich dokumentiert werden. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich an die zuständige Behörde zu richten.

Antrag auf Anerkennung

Der Antrag auf Anerkennung ist bei der zuständigen Behörde des Landes zu stellen, in dem die Gewerbeanmeldung beabsichtigt ist. Mit dem Antrag sind Nachweise vorzulegen:

  1. Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
  2. Nachweis über eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung (z.B. Arbeitsvertrag mit mind. 21 Std/Woche)
  3. Nachweis über die erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge
  4. Nachweis über die für die Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)

Die für den Hufbeschlag zuständige Stelle ist die Regierung von Oberbayern. Dort werden sowohl die Zulassung zur Hufbeschlagprüfung als auch die staatliche Anerkennung als geprüfte/r Hufbeschlagschmied/in entschieden.
Alle notwendigen Unterlagen sind dort einzureichen.
Fragen zur Prüfungszulassung und zum Anerkennungsverfahren als staatlich geprüfte/r Hufbeschlagschmied/in beantwortet ebenfalls diese Stelle.

Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 61
Hofmannstr. 51, Gebäude D
81379 München
Tel.: +49 89/2176-3913 oder -3909
E-Mail: hufbeschlag@reg-ob.bayern.de
Internet: Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 61 Bildung in der Land- und Hauswirtschaft Externer Link

Gebühren

Die Gebühren sind vor Beginn der Lehrgänge fällig! *Änderungen vorbehalten

  • Einführungslehrgang 1.000 Euro*
  • Vorbereitungslehrgang 3.200 Euro*
    • zzgl. Prüfungsgebühr 350 Euro* (§2 Abs. 1 Nr. 6 Lw'PrüfGeb)
  • Für Verpflegung und Unterkunft muss selbst gesorgt werden. Eine Gaststätte zur Mittagsverpflegung ist vor Ort.

Ansprechpartner

Hufbeschlagschule
BaySG Bildungszentrum für Pferdehaltung und Reiten
Haupt- und Landgestüt Staatsgut Schwaiganger

Schwaiganger 1
82441 Ohlstadt
Tel.: +49 89 6933442-900
E-Mail: schwaiganger@baysg.bayern.de

Zuständige Stelle für Hufbeschlag:
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 61

Hofmannstraße 51, Gebäude D
81379 München
Tel.: +49 89/2176-3913 oder -3909
E-Mail: hufbeschlag@reg-ob.bayern.de
Internet: Regierung von Oberbayern - Hufbeschlagschmied/in Externer Link

Anmeldeformulare
Verfügbarkeit freier Plätze bitte telefonisch in Schwaiganger erfragen unter Tel.Nr. +49 89 6933442-913

Fördermöglichkeit Vorbereitungslehrgang

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Hier geht`s zu weiteren Informationen und Antragsformularen:

Eindrücke der Arbeit

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Schwaiganger - Pferde als Berufung