Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bayerischen Staatsgüter sind bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit der BayEGovV

  • Die bedeutungstragende Reihenfolge ist nicht auf allen Seiten des Webauftritts gegeben. Zum Beispiel werden Kontakt, Presse, Impressum und Datenschutz im Footer erwartet. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.2)
  • Bei der Cookie-Abfrage kann es bei der Bedienung über die TAB-Taste zu einer längeren Verzögerung kommen. (WCAG Erfolgskriterium 2.1.2)
  • Einige Bereiche sind nicht immer überspringbar. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.1)
  • Sechs Buttons links neben der Sucheingabe werden nicht gelesen, wenn man sie mit der Maus ansteuert. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.7)
  • Sichtbare Beschriftungen von Steuerelementen müssen auch Teil der technischen Bezeichnung sein. Das Eingabefeld zum Suchen hat noch keinen Titel oder kein Label. (WCAG Erfolgskriterium 2.5.3)

Barrierefreiheit von PDF-Dateien

PDF-Dateien werden in der Regel barrierefrei angeboten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle PDF-Dateien in barrierefreier Form vorhanden sind. Die Umstellung sämtlicher Dateien ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.04.2021 erstellt. Sie basiert auf einen Prüfbericht der Stiftung Pfennigparade PSG GmbH und einer Selbstbewertung nach https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_selbst_anwenden/selbstbewertung.html.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.baysg.bayern.de oder den Staatsgütern aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich bei uns melden unter:
poststelle@baysg.bayern.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerische Staatsgüter
Prof.-Zorn-Straße 19
85586 Poing/Grub
E-Mail: poststelle@baysg.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV Externer Link Externer Link

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html Externer Link