Lehrgänge
Hausordnung

Gültig für alle Räume und Einrichtungen des Versuchs- und Bildungszentrums für Rinderfütterung Staatsgut Achselschwang.

Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Vertrauen. Die Beachtung folgender Grundsätze ist erforderlich, um eine erfolgreiche Durchführung der Lehrgänge zu gewährleisten:

  • Die Teilnehmer / -innen an Lehrgängen – insbesondere die Teilnehmer an Lehrgängen im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung – wählen zu Beginn des Lehrgangs einen Sprecher, der als Ansprechpartner für die Lehrgangsteilnehmer und die Internatsleitung zur Verfügung steht, eine besondere Verantwortung für die Ord-nung sowohl im Lehrgang als auch im Internat trägt und in dieser Aufgabe von jedem Lehrgangsteilnehmer zu unterstützen ist.
  • Im gesamten Bereich des Versuch- und Bildungszentrums ist jeder Lehrgangsteilnehmer für Ordnung und Sauberkeit mitverantwortlich.
Den Lehrgangsteilnehmern sind das Mitbringen sowie das Vertreiben und der Konsum von alkoholischen Getränken, Sucht- und Rauschmitteln auf dem Staatsgut strengstens untersagt.

  • Halten Sie Wertgegenstände unter Verschluss oder geben Sie diese bei der Verwaltung zur Aufbewahrung ab; das Staatsgut haftet nicht für das Eigentum der Lehrgangsteilnehmer.
  • Behandeln Sie die Einrichtungen des Staatsguts schonend. Möbel dürfen nicht beschriftet, Wände nicht be-klebt und keine Bilder angebracht werden.
  • Melden Sie Beschädigungen am Gebäude und an den Einrichtungen sowie Störungen z. B. an elektrischen Anlagen oder Be- und Entwässerungsanlagen unverzüglich einer Lehrkraft bzw. Aufsichtsperson. Für selbst-verschuldete Schäden besteht Schadenersatzpflicht.
  • Verhalten Sie sich bitte im Interesse eines guten Zusammenlebens stets rücksichtsvoll und hilfsbereit.

Darüber hinaus beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln:

  • Halten Sie die festgesetzten Zeiten für den Tagesablauf (praktische Übungen, Unterricht, Essenszeiten) genau ein.
  • Bettruhe ist ab 22.00 Uhr.
  • Halten Sie sich ausschließlich in den für Sie vorgesehenen Räumen des Staatsguts auf. Betreten Sie Stal-lungen, Lehrwerkstätten usw. nur im Rahmen des Unterrichts oder mit besonderer Genehmigung.
  • Rauchen Sie nur in den dafür vorgesehenen Räumen.
  • Halten Sie bei Abwesenheit die Fenster geschlossen.
  • Gehen Sie mit Energie (Beleuchtung, Heizung, Warmwasser) sparsam um.
  • Halten Sie Lehr-, Wohn- und Schlafräume, die Waschräume und Toiletten sowie deren Einrichtungen in sauberem Zustand.
  • Räumen Sie den Schlafraum selbst auf, richten Sie die Betten selbst und sorgen Sie für ausreichendes Lüften im Zimmer.
  • Entzünden Sie in den Zimmern keine Kerzen und kein offenes Licht, ferner betreiben Sie wegen Brandge-fahr keine elektrischen Heiz- und Kochgeräte.
  • Betreten Sie das Internat und die übrigen gemeinschaftlich genutzten Räume nur mit sauberen Schuhen und sauberer Kleidung.
  • Benutzen Sie zum Wechseln der Kleidung und zur Aufbewahrung der Stallkleidung den Umkleideraum.
  • Tragen Sie in den Internatsräumen Hausschuhe.
  • Vermeiden Sie jeden unnötigen und ruhestörenden Lärm im Internatsbereich. Betreiben Sie Fernseher, Rundfunkgeräte, CD-Player usw. nur mit Zimmerlautstärke.
  • Nehmen Sie Geschirr von der Küche nicht in die Wohnräume mit.
  • Halten Sie keine Tiere im Internatsbereich.
  • Beachten Sie bei praktischen Arbeiten – insbesondere auch beim Umgang mit Tieren – die Unfallverhütungsvorschriften.
  • Empfangen Sie Besuch in den Internatsräumen nur mit Genehmigung des Lehrgangsleiters oder der Aufsichtsperson.
  • Verlassen Sie das Staatsgut nur mit Genehmigung des Lehrgangsleiters oder der Aufsichtsperson.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anordnungen des Aufsichtspersonals und der Leiterin des Staatsguts.

Beachten Sie bitte ferner folgendes:

  • Melden Sie Erkrankungen und Verletzungen eines Lehrgangsteilnehmers unverzüglich einer Lehrkraft oder der Aufsichtsperson.
  • Melden Sie die Anwesenheit nicht aufenthaltsberechtigter Personen im Internat sowie nach 21.45 Uhr unentschuldigt fehlende Mitbewohner/innen dem Internatsdienst.
  • Verständigen Sie bei Feuer im Internat oder in anderen Bereichen des Staatsguts sofort die zuständige Fachkraft, die Verwaltung oder die Internatsaufsicht. Alarmieren Sie im Notfall die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110).
  • Geben Sie Fundsachen im Geschäftszimmer des Staatsguts ab.
  • Geben Sie die ausgehändigten Schlüssel am Ende des Lehrgangs zurück. Verlorengegangene Schlüssel müssen ersetzt werden.
  • Stellen Sie Fahrzeuge ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz ab und fahren Sie nicht auf das Gelände. Für eventuelle Schäden wird keine Haftung übernommen.

Jeder Lehrgangsteilnehmer erkennt mit dem Eintritt in das Staatsgut diese Hausordnung an und ist verpflichtet, sie einzuhalten. Lehrgangsteilnehmer, die erheblich gegen die Hausordnung verstoßen, haben mit Ausschluss aus dem Internat bzw. dem Staatsgut zu rechnen. Dies gilt insbesondere bei Drogenkonsum, aber auch bei Missbrauch alkoholischer Getränke. Jugendlichen Lehrgangsteilnehmern ist bei Ausschluss aus dem Internat die weitere Teilnahme am Lehrgang nicht gestattet.

Mit Beschwerden und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Leiterin des Staatsguts oder ihrem Vertre-ter.

Leitung – Staatsgut Achselschwang
Dr. Franziska Blümel