Ziel der Qualifikation ist es, klauenpflegerische Arbeiten fachgerecht und unter Beachtung der Ansprüche des Tieres durchführen zu können. Im Einzelnen müssen geprüfte Klauenpfleger und Klauenpflegerinnen gemäß der Klauenpflege-Prüfungsverordnung vom 7. Februar 2011 Folgendes können:
Die Fortbildungsprüfung kann nach der erfolgreichen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Landwirt/in oder Tierwirt/in und einer mindestens sechsmonatigen einschlägigen Berufspraxis, d.h. klauenpflegerischen Tätigkeit abgelegt werden.
Darüber hinaus kann an der Prüfung teilnehmen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis
oder wer eine mindestens vierjährige, einschlägige Berufspraxis nachweist.
Die Prüfung umfasst drei Prüfungsteile, nämlich Tiergesundheit und Tierschutz, funktionelle Klauenpflege sowie Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde. Näheres zu den Prüfungsinhalten sowie zur Durchführung der Prüfung und Bewertung ist in den §§ 3-9 der Klauenpflege-Prüfungsverordnung vom 7. Februar 2011 geregelt.
Prüfungsteile
Die Fortbildung wird vom Bildungs- und Versuchszentrum für Rinderhaltung Staatsgut Almesbach koordiniert und durchgeführt.