Die Bayerischen Staatsgüter (BaySG) verpachten mehrere Dachflächen an ihrem Standort in Pfrentschweiher zur Errichtung und zum Betrieb einiger Dach-PV-Anlagen.
Nähere Angaben zu den Gebäuden, insbesondere die Objektbezeichnungen, die Flurstücknummern, die Lage, die geschätzten Dachflächen, die bisherige Nutzung, die Neigung, den Zustand sowie Angaben zu Baujahr, Denkmalschutz, Art der Dächer etc. entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Objektbeschreibungen. Die hier angeführten Angaben erfolgen ohne Gewähr auf deren tatsächliche Richtigkeit.
Der erzeugte Strom ist in das öffentliche Netz einzuspeisen (Volleinspeisung). Der Betrieb der Photovoltaik-Anlagen kann auch die Belieferung von Dritten umfassen, ausgenommen dem Freistaat Bayern gehörende Liegenschaften.
Pfretschweiher 1
92693 Eslarn
@Bayerische Vermessungsverwaltung 2025 BayernAtlas
Die BaySG erhalten ein angemessenes Entgelt für die Überlassung der Dachflächen. Der Bieter hat sein Gebot wie folgt abzugeben:
Für die angegebene Fläche die geschätzte kWp, die er verbauen will sowie für jedes Dach eine Festpacht/Jahr.
Die Wertung der Angebote erfolgt nach der Höhe der angebotenen Gesamtpacht für alle Flurstücke und der Lokalität des Bieters.
Schriftliche Angebote werden bis zum 08.09.2025 erbeten.
Der Kreis der möglichen Betreiber beschränkt sich auf Bürgerenergie-Gesellschaften, Bürgerenergie-Genossenschaften oder Gemeindewerke.
Der Bestbieter hat vor Vertragsschluss und innerhalb von 10 Wochen nach Exklusivitätserteilung zum Nachweis, dass der Einspeisung des erzeugten Stromes nichts im Wege steht, eine Einspeisezusage des Netzbetreibers in Höhe der geplanten Anschlussleistung vorzulegen.
Zusätzlich hat der Bestbieter, zum Nachweis, dass mit Planung und Errichtung der PV-Anlagen alle gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Standsicherheit der Gebäude erfüllt bleiben, je Gebäude einen Standsicherheitsnachweis zu führen.
Die Regelungen des Art. 62a BayBO sind zu beachten. Bei verfahrensfreien Bauvorhaben ist eine Prüfung des Standsicherheitsnachweises (Art. 62a Abs. 2 BayBO) nicht erforderlich, wenn dieser von einer Person erstellt ist, die als Prüfingenieur bzw. Prüfsachverständiger für Standsicherheit anerkannt ist.
Die Verpachtung erfolgt nach zu den Konditionen des beigefügten Gestattungsvertrages: „VAB1101 Gestattungsvertragsentwurf Dach-PV PF BAYSG_23.07.2025“. der Bayerischen Staatsgüter (BaySG).
Die BaySG werden nicht Eigentümer der Dach-PV-Anlagen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 20 Jahre ab Vertragsunterzeichnung zuzüglich der Zeit bis zur Inbetriebnahme der Anlagen nach der zum Zeitpunkt gültigen Fassung des EEG. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann dieser Vertrag um 5 Jahre verlängert werden. Mit dem Bau der Anlagen muss spätestens 6 Monate nach Vertragsunterzeichnung begonnen zu werden. Alle vertragsrelevanten Angelegenheiten bedürfen der Schriftform.
Für die installierten Photovoltaik-Anlagen ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 50.- pro kWp installierter PV-Leistung zur Absicherung des Rückbaus nach Vertragsende zu erbringen.
Der Betreiber ist verpflichtet, eine Betreiber-Haftpflichtversicherung (mit Deckungssumme 5.000.000 € für Personen- und Sachschäden) sowie eine Allgefahrenversicherung (die neben Schäden an den Anlagen durch Brand, Sturm, Hagel, Diebstahl und Vandalismus auch den aus diesen Ereignissen resultierenden Ertragsausfall absichert) abzuschließen und die beiden Versicherungen zum Vertragsschluss vorzulegen.
Den BaySG entstehen aus der Überlassung, der Errichtung, dem Betrieb, der Wartung und dem Rückbau keinerlei Kosten. Alle Aufwendungen sind vom Betreiber zu tragen und werden nicht erstattet.
Die PV-Dach-Anlagen sind nach den aktuellen Normen und technischen Richtlinien zu errichten, insbesondere der DIN VDE 0100-712:2016-10 und die RAL-GZ 966.
Ein Potenzialausgleich, Überspannungsschutz und Blitzschutz/Erdung (DIN EN 62305-3, VDE 0185-305-3) ist zu beachten, prüfen und umzusetzen. Es sind bei Ziegeldächern, Aluminiumziegel zur Vermeidung von Ziegelbruch zu verwenden.
Details zur Größe der Anlagen, Installation und Leitungsverlauf sind mit den BaySG abzustimmen.
Die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, die Erfüllung behördlicher Auflagen und Vorgaben und eventuell erforderliche Maßnahmen hat der Betreiber auf eigene Kosten durchzuführen. Bei Planung, Ausführung und Errichtung der Anlage sind die zuständigen Behörden mit einzubeziehen.
Die tatsächlich erzeugte Strommenge der Anlagen ist den BaySG jeweils zum 31.03. für das vorangegangene Kalenderjahr unentgeltlich mitzuteilen.
Bei Bedarf kann Ihnen ein VAB1101 Gestattungsvertragsentwurf Dach-PV zugesandt werden.
Bei technischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Johannes Schreil
Zentrale Grub
Prof.-Zorn-Str. 19, 85586 Poing-Grub
Tel.: +49 89 6933442-152
E-Mail: energie@baysg.bayern.de