Blunting bei Puten – Praxistest verschiedener Bluntingverfahren

Federpicken und Kannibalismus führen oft zu Problemen in Putenbetrieben. Es handelt sich um Verhaltensstörungen mit multifaktoriellen Ursachen, die zu erheblichen Schäden führen können.

Kopf eines weißen Putenhahns in der 18. Lebenswoche
Gemäß § 6 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres verboten. Dennoch erfolgt für die meisten konventionellen Betriebe ein Kupieren der Schnabelspitze bei den Eintagesküken in der Brüterei mittels Infrarottechnik mit Ausnahmegenehmigung. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Symptombekämpfung, die die Ursachen für Federpicken und Kannibalismus nicht beseitigt. Eine im Juli 2015 geschlossene freiwillige Vereinbarung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. und des Verbands Deutscher Putenerzeuger e. V. sieht vor, sofern eine Evaluierung zur Prüfung der Machbarkeit dies rechtfertigt, ab dem 1. Januar 2019 in der Mast von Putenhennen in Deutschland auf die Einstallung von schnabelgekürzten Tieren regelmäßig zu verzichten. Für die Putenhähne gibt es bisher weder ein Zeitfenster, noch eine einheitliche Vereinbarung über den Verzicht des Schnabelkupierens bei Eintagsküken.
Daher werden im Rahmen dieser Arbeit zunächst zwei verschiedene Bluntingverfahren im Vergleich getestet, um deren Effekt auf Pickverletzungen, Kannibalismus und weitere Tierschutzindikatoren zu überprüfen.

Versuchsaufbau

Der Stall beinhaltet 24 einzelne Abteile, in die je 25 Tiere zur Mast eingestallt werden. Jedes Abteil ist gleich aufgebaut: mit einer AutomatikRundtränke, zwei Futterpfannen, einer erhöhten Ebene und einen Korb in dem Luzernebriketts zur Beschäftigung angeboten werden. Die Futterpfannen waren entweder mit oder ohne einer Bluntingscheibe ausgestattet..
Im Test waren nur männliche Puten der Genetik BUT 6. Zum einen gab es die Kontrollgruppe 1 (kupiert ohne Bluntingverfahren) und Kontrollgruppe 2 (unkupiert ohne Bluntingverfahren), zum anderen die Versuchsgruppe 1 (unkupiert mit einer Estrich-Einlegescheibe) und die Versuchsgruppe 2 (unkupiert mit der Metallgitterscheibe der Firma Roxell).

Datenerfassung

Die Datenaufnahme zu den Tierwohlindikatoren (Vollständigkeit des Gefieders, Fußballenveränderungen, Brusthautveränderungen und sonstige Verletzungen) erfolgte nach den Phasen drei (Lebenswoche 9), vier (Lebenswoche 13), fünf (Lebenswoche 17) und sechs (Lebenswoche 21) an je 5 Tieren pro Abteil. Der Schnabel von je 5 Tieren pro Abteil wurde nach den Phasen 4 und 5 bewertet und vermessen. Im Anschluss an Phase 6 wurden die Schnäbel aller Tiere bonitiert.
Weiterhin wurden jeweils nach den Phasen fünf und sechs 48 Tiere geschlachtet um deren Köpfe beziehungsweise Schnäbel makroskopisch und histologisch am LGL in Erlangen untersuchen zu lassen.
Außerdem wurden die Mast- und Schlachtdaten aufgenommen und ausgewertet.
Stoßgefieder eines Putenhahns

Bonitierung des Stoßgefieders eines Putenhahns

Vermessung der Oberschnabellänge eines Putenhahns mittels Maßband

Vermessung der Oberschnabellänge mittels Maßband

Vermessung des Oberschnabelüberstandes mittels einer digitalen Schieblehre

Vermessung des Oberschnabelüberstandes mittels einer digitalen Schieblehre

Pute auf einer Waage

Einzeltierwiegung

Kopf eines Putenhahns mit leichten Verletzungen am Zapfen

Putenhahn mit leichten Verletzungen am Zapfen

Ergebnisse

Der erste Durchgang ist ohne Komplikationen oder veterinär medizinische Behandlungen gelaufen. Die Ergebnisse zum Versuch folgen in Kürze.
Projektinformation
Projektleiter: Dr. Klaus Damme, Staatsgut Kitzingen
Projektkoordination: Stefanie Grün, Staatsgut Kitzingen
Kooperationspartner: Prof. Dr. Dr. Michael Erhard und PD Dr. Shana Bergmann, Lehrstuhl für Tierschutz, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung der LMU München;
Dr. Matthias Müller, Sachgebiet Pathologie, Landesinstitut Tiergesundheit II, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL);
Dr. Ralf-Achim Hildebrand, Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. (GGD Unterfranken)
Laufzeit: 02/2018 – 03/2019
Finanzierung: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)