Gesetzlich muss das Kalb zwischen der Geburt und dem 7. Lebenstag mit Ohrmarken versehen werden, damit die Rückverfolgung im Zuge der Lebensmittelsicherheit sichergestellt wird.
In der Praxis gibt es dazu mehrere Ansätze:
Zum einen machen Landwirte dies direkt nach der Geburt, weil zu diesem Zeitpunkt eine Ausschüttung von Stresshormonen (hohe Cortisolkonzentrationen) bereits stattgefunden hat und
Beobachtungen nahelegen, dass der Eingriff in diesem insgesamt mit vielen neuen Eindrücken verbundenen Zeitraum weniger wahrgenommen wird.
Andere Landwirte vermeiden explizit diesen Zeitraum, da sie möchten, dass der erste Kontakt zum Menschen nicht mit negativen Erlebnissen verknüpft wird. Hier bestehen jedoch Erfahrungsberichte, dass dann für einige Folgemahlzeiten die Milchaufnahme stark reduziert ist. Insgesamt gibt es wenig wissenschaftliche Literatur zum Ohrmarkeneinzug (Hayer et al., 2022) und wahrscheinlich bisher keine Studie, die sich mit dem optimalen Zeitpunkt beschäftigt hat.
Ziel eines in Kooperation mit der TU München/Weihenstephan im Staatsgut Grub ab Juni 2024 durchgeführten Projektes ist es, eine Empfehlung für den optimalen Zeitpunkt zum Einziehen der Ohrmarke abzuleiten.
Thema des Projektes: Beeinflussung der Futteraufnahme und anderer Parameter in Abhängigkeit des Zeitpunkts des Einziehens der Ohrmarke.