Tierhaltungskurs Pferd
Das BaySG Bildungszentrum für Pferdehaltung und Reiten Haupt- und Landgestüt Staatsgut Schwaiganger ist seit dem 01.07.2021 zuständig für die Tierhaltungskurse Pferd.
Nach dem deutschen Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG) muss jeder, der Tiere hält, über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten für die Haltung, den Umgang und die Pflege der sich in seiner Obhut befindlichen Tiere verfügen.
Um diese Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen, gibt es je nach Betriebsstruktur unterschiedliche Möglichkeiten:
- Prüfung über den Tierhaltungskurs Pferd:
Die Zielgruppe sind hierbei Personen, die eine landwirtschaftliche Pferdehaltung betreiben und über keine fundierte Ausbildung in diesem Bereich (Pferdewirt, Pferdewirtschaftsmeister oder gleichwertiges) verfügen.
- Prüfung der Sachkunde nach § 11 Tierschutzgesetz:
Die Zielgruppe sind hierbei Personen, die gewerbsmäßigen Umgang mit Pferden (z. B. Reitschule, Pferdevermietung, Therapeutisches Reiten, Lohnkutscherei, etc.) haben und die eine Genehmigung nach §11 TierSchG durch das Veterinäramt benötigen
Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung, ob Sie für Ihren Betrieb die Prüfung über den Tierhaltungskurs Pferd ODER die Prüfung der Sachkunde nach § 11 Tierschutzgesetz benötigen. Die Abklärung erfolgt über Ihr zuständiges Veterinäramt/Landratsamt.
Bei einer Anmeldung zur Kursteilnahme zur § 11-Prüfung werden die Kursteilnehmer gebeten, dass Formblatt zur Amtshilfe bis zum Kursbeginn einzureichen. Ohne dieses Formblatt kann keine Zulassung zur §11-Prüfung erfolgen.
Bestätigung Amtshilfe §11 Pferd 65 KB
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- alle Interessierten
- Personen, die eine landwirtschaftliche Pferdehaltung betreiben und über keine fundierte Ausbildung in diesem Bereich (Pferdewirt, Pferdewirtschaftsmeister oder ähnliches) verfügen.
- Personen, die gewerbsmäßigen Umgang mit Pferden (z. B. Reitschule, Pferdevermietung, Therapeutisches Reiten, Lohnkutscherei, etc.) haben und die eine Genehmigung nach §11 TierSchG durch das Veterinäramt benötigen.
Kosten
Die Kursgebühr für den Tierhaltungskurs Pferd beträgt 400,00 €
Die Prüfungsgebühr für den Tierhaltungskurs 50,00 € und für die Prüfung nach § 11 TierSchG 80,00 €.
Kursablauf
Kursablauf
- Fachtheorie
- Vermittlung der theoretischen Grundlagen in Online-Form.
Zum Datum der Online-Freigabe bekommen die Kursteilnehmer Online-Zugänge zu einer Cloud, wo die verschiedenen Themenskripte zu finden sind, sowie einen Link zu einer verdeckten Seite mit besprochenen PowerPoint Präsentationen.
Die Theorie kann von den Teilnehmern selbst eingeteilt und individuell gestaltet werden. Alle Unterlagen bleiben bis nach den Prüfungen zugänglich und können so oft und so lange angeschaut werden wie gewünscht.
- Ca. 8-9 Wochen Vorbereitungszeit
- Fachpraxis
- 2 Praxistage am Haupt- und Landgestüt Schwaiganger.
Praktische Einheiten u.a. zu Haltungsbeurteilung, Umgang mit dem Pferd, Futtermittelbeurteilung, etc.
Der Ablaufplan zu den Praxistagen wird an die Kursteilnehmer per Mail verschickt.
- Schriftliche und Mündliche Prüfung (ca. 1-4 Wochen nach den Praxistagen)
Es gibt einen gesonderten Termin für die schriftliche Prüfung und einen gesonderten Termin für die mündliche Prüfung. In der Regel werden für die Mündliche Prüfung zwei bis drei Prüfungstage angeboten, sodass die Kursteilnehmer einen Wunschtermin angeben können.
Die Fachmodule dienen zur Vertiefung des bereits vorhandenen Wissens, nicht als alleinige Grundlage zum erfolgreichen Abschluss der Prüfungen.
Insbesondere Kursteilnehmer, die eine Prüfung nach § 11 ablegen, sollten bereits über Vorkenntnisse verfügen und sich über die Kursinhalte hinaus weiterbilden.
Hier bietet der Kurs KEINE alleinige Grundlage zum Bestehen der Prüfung.
Haftung bei Kursabsage durch den Veranstalter
Wir weisen darauf hin, dass wir bei kurzfristiger Kursabsage aufgrund von Krankheit, Betriebsausfällen, etc. nicht für entstehende Anreise- oder Übernachtungskosten haften.
Kursabsage durch Teilnehmer
Bei einer Kursabsage durch eine Teilnehmerin/einen Teilnehmer weniger als 4 Wochen vor den Praxistagen behalten wir uns vor die Hälfte der Kursgebühr in Rechnung zu stellen.
Hinweis Förderung
Bei der Kursanmeldung werden Sie aufgefordert die Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu akzeptieren. Aufgrund der Nachfragen möchten wir an der Stelle darauf hinweisen, dass die angesprochenen Förderungen nur bei Bildungsmaßnahmen der Akademie für Diversifizierung möglich sind. Dies betrifft nicht die Lehrgänge der Bayerischen Staatsgüter, aus diesem Grund sind die Tierhaltungskurse Pferd nicht förderfähig.
Modul I: Fütterung
- Grundlagen der Fütterung
- Verdauungsphysiologie
- Futtermittelkunde
- Rationsplanung und Rationsberechnung
- Fütterungsbedingte Erkrankungen
Modul II: Haltung, Arbeitswirtschaft und Unfallverhütung
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung
- Pferdehaltung in Theorie und Praxis
- Haltungsverfahren
- Anordnung von Gebäuden und Serviceräumen
- Bewegungsflächen
- Arbeitswege
- Auslaufflächen und Zäune
- Arbeitswirtschaft
Modul III: Veterinärkunde und praktischer Umgang
- Veterinärkunde
- Anatomie
- Allgemeine Hygiene
- Erste Hilfe
- Krankheiten
- Impfungen
- Entwurmen
- Tierschutz
- Gesundheitsvorsorge
- Praktischer Umgang mit dem Pferd
- Exterieurlehre
- Pferdekunde
Modul IV: Hufkunde
- Hufkunde
- Praktischer Umgang mit dem Pferd
- Pferdekunde
- Ausrüstungsgegenstände
- Verladen und Transport von Pferden
Modul V: Pferdezucht
- Tierzüchterische Grundlagen
- Genetik und Vererbung
- Gendefekte
- Rassenkunde
- Anatomie und Reproduktion
- Zuchtmanagement
- Zuchtziele
- Trächtigkeit und Geburt
- Aufzucht
- Haltung und Fütterung
Modul VI: Versicherungen und Recht, Betriebswirtschaftslehre, Baurecht
- Versicherungen und Recht
- Rechtskunde
- Versicherungen
- Unfallversicherung
- Kaufrecht
- Haftpflichtrecht
- Wirtschaftlichkeit & Baurecht
- Eckdaten
- Kalkulation
- Rechtliche Vorgaben
Modul VII: Prüfung
- Schriftliche Prüfung Tierhaltungskurs oder Prüfung nach § 11
- Mündliche Prüfung Tierhaltungskurs oder nach § 11 TierschG
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
BaySG Bildungszentrum für Pferdehaltung und Reiten
Haupt- und Landgestüt Staatsgut Schwaiganger
Schwaiganger 1
82441 Ohlstadt
Tel.: +49 89 6933442-900
E-Mail: schwaiganger@baysg.bayern.de