Sachkundelehrgänge in der Geflügelhaltung
Jährlich führt das Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung in Kitzingen in Zusammenarbeit mit der Veterinäramt des Landkreises Kitzingen verschiedene Kurse zur Erlangung der Sachkunde im Bereich Haltung von Masthühnern und Schlachten von Hausgeflügel durch.
Sachkundelehrgang Schlachten von Hausgeflügel (KTSKSG)
Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Der Sachkundenachweis nach Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 wird von der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht beauftragten Stelle auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung nach Maßgabe des Abs. 3 oder eine nach Artikel 21 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 als gleichwertig anerkannte Qualifikation nachgewiesen worden ist.
Lehrgangsinhalte
Im Folgenden aufgeführte Tätigkeiten dürfen ausschließlich von sachkundigem Personal durchgeführt werden:
- Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
- Ruhigstellung zur Betäubung oder Tötung
- Betäubung
- Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung
- Einhängen und Hochziehen der Tiere
- Entblutung der Tiere
- religiöse Schlachtungen
In Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) wird ein zweitägiger Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde für das tierschutzgerechte Schlachten von Geflügel gemäß § 4 der Tierschutz-Schlachtverordnung und Art 7 EU-Verordnung Nr. 1099/2009 am Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Geflügelhaltung angeboten. Während des Seminars vermitteln Veterinäre des bsi Schwarzenbek den Teilnehmern Wissen über tiergerechtes Töten von sowohl Land- als auch Wassergeflügel. Hierbei werden sowohl Grundlagen wie Verhalten, Leiden, Stress und Wahrnehmungsvermögen von Geflügel, als auch Kenntnisse über praktische Aspekte der Ruhigstellung, verschiedene Betäubungsverfahren und deren Bewertung und Überwachung vermittelt. Das erlernte Wissen wird am Ende des Kurses in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form abgeprüft.
Wichtige Hinweise
- Jeder, der ein Tier schlachtet oder tötet muss sachkundig sein. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten. Hiervon betroffen sind also u.a. Schlachtbetriebe, Direktvermarkter und sog. "Hausschlachter". Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch ("Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand ("Nottötung") ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
- Die mündliche Prüfung und schriftliche Prüfung (Ankreuztest) erfolgen auf Deutsch. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger Absprache.
- Das Betäuben und Töten lebender Tiere wird im Kurs nicht geübt. Am Prüfungstag erfolgt direkt die praktische Prüfung aller teilnehmenden Personen. Alle Teilnehmer/innen sollten das Betäuben und Entbluten daher bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben (insbesondere Kopfschlag).
Termin und Infos
Im Jahr 2024 bietet das Staatsgut Kitzingen vier Termine für den Sachkundelehrgang Schlachten von Hausgeflügel an. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Wunschtermin an.
Termine13. bis 14. Mai 2025
14. bis 15. Mai 2025
Anmeldung
Kursnummer: KTSKSG
Bitte füllen Sie das unten stehende Anmeldeformular vollständig aus und fügen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem zuständigen Veterinäramt der Anmeldung bei.
Anmeldeformular 1,1 MB
Sachkundelehrgang Masthühnerhalter (KTSKM)
Gemäß §17 der Tierschutznutztierhaltungsverordnung darf seit dem 30. Juni 2010 nur noch Masthühner halten wer sachkundig ist. Die nach landesrecht zuständige Stelle kann die Sachkundebescheinigung auf Antrag erteilen, insofern der Antragsteller eine oder mehrere der folgenden Anforderungen erfüllt.
- Der Antragsteller muss eine abgschlossene Ausbildung im Beruf Tierwirt Fachrichtung Geflügelhaltung oder Landwirt vorweisen.
- Der Antragsteller muss eine bis zum 30. Juni 2009 abgeschlossene Ausbildung im Beruf Hauswirtschafter mit dem Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft absolviert haben.
- Der Antragsteller kann nachweisen, dass er mindestens drei Jahre eigenverantwortlich und ohne tierschutzrechtliche Beanstandung einen Masthühnerbestand mit nicht weniger als 500 Masthühnern gehalten hat.
- Der Antragsteller nachweist, dass er für den Erwerb der Sachkunde einen von der zuständigen Stelle anerkannten Lehrgang besucht hat und erfolgreich eine mündliche, schriftliche und praktische Prüfung abgelegt hat.
Lehrgangsinhalte
Das Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung führt gemeinsam mit dem Veterinäramt des Landkreises Kitzingen einen solchen Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde zur Masthühnerhaltung durch. Während des zweitägigen Lehrgangs werden Kenntnisse in der bedarfsgerechten Versorgung (Futter und Wasser), Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Verhalten von Masthühnern sowie tierschutzrechtliche Vorschriften vermittelt. In praktischen Übungen werden Fertigkeiten im Bereich sorgsamer Umgang, Fangen, Verladen und Transportieren der Tiere geübt. Abgeschlossen wird der Kurs mit einer theoretisch schriftlichen sowie mündlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung.
Termin und Infos
Termin und Infos25. und 26. März 2025
VeranstalterBayerisches Versuchs- und Bildungszentrum Geflügel
VeranstaltungsortMainbernheimer Str. 101, 97318 Kitzingen
Telefon: +49 89 6933442-850
Sachkundelehrgang Schlachten von Kaninchen
Das Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung führt in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landkreises Kitzingen und dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung in Schwarzenbek (BSI) einen Kurs zur Erlangung der Sachkunde zur Schlachtung von Kaninchen durch.
Mehr
Schadnagerbekämpfung
Sachkundelehrgang Töten von Wirbeltieren und Anwendung von Antikoagulanzien
Wer berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäubt oder tötet (Tierschutzgesetz §4) muss über die notwendige Sachkunde verfügen.
In Zusammenarbeit mit der IMPpro GmbH wird ein dreitätiger Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde am Staatsgut Kitzingen angeboten. Der Kurs erfüllt die Anforderungen, um gemäß Gefahrstoffrecht eingestufte Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagern einzusetzen.
Im Anschluss an den Kurs muss eine Prüfung absolviert werden und die Teilnehmer erhalten ein behördlich anerkanntes Zertifikat: Sachkunde „Töten von Wirbeltieren gem. §4 Tierschutzgesetz“, Zertifikat „Risikominimierungsmaßnahmen“.
Lehrgangsinhalte
Lehrgangsinhalte:
- Besonderheiten der Wirbeltiere
- Schmerz bei Tieren
- Biologie und Verhalten von ausgewählten Schädlingen
- Methode des Tötens von Tieren
- Relevante Gesetze
- Wirkungsweisen von Antikoagulanzien
- Bearbeitung von Fallbeispielen
Termin und Infos
Termin und InfosNächster Termin wird bei ausreichender Anzahl Interessenten organisiert!
VeranstalterBayerisches Versuchs- und Bildungszentrum Geflügel
VeranstaltungsortMainbernheimer Str. 101, 97318 Kitzingen
Telefon: +49 89 6933442-850
Anmeldung
Kursnummer: KTSKSB
Anmeldeformular 1,1 MB